Secabo C40 Manual de usuario Pagina 11

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EUROSYSTEMS Lizenzvertrag
Nachfolgend sind die Vertragsbedingungen für die Benutzung von
EUROSYSTEMS-Software durch Sie, den Endverbraucher (im folgenden auch
„Lizenznehmer”) aufgeführt. Dies ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen, dem
Lizenznehmer, und EUROSYSTEMS S.à.r.l.. Mit dem Öffnen dieses versiegelten
Software-Pakets, oder der versiegelten Datenträger-Tasche erklären Sie sich mit den
nachfolgenden Vertragsbedingungen einverstanden.
Lesen Sie daher bitte den nachfolgenden Text vollständig und genau durch. Wenn Sie mit
diesen Vertrags-Bestimmungen nicht einverstanden sind, so dürfen Sie das
Software-Paket nicht öffnen. Geben Sie bitte in diesem Fall das ungeöffnete
Software-Paket und alle anderen Teile (einschließlich aller schriftlichen Unterlagen, der
Ordner, ggf. Dongle/Hardwarekopierschutz und der sonstigen Behältnisse) des
erworbenen Produkts unverzüglich an Ihren Händler zurück.
EINZELPLATZ-LIZENZ - ZWEITPLATZ-LIZENZEN - DEMO-LIZENZ - SCHUL-LIZENZ -
MULTI-USER
1. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages sind die auf den Datenträgern (CD-ROM) aufgezeichneten
Computerprogramme und -dateien, die Programmbeschreibung und die
Bedienungsanleitung, sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material und
Hardwareteile. Sie werden im Folgenden auch als „Software” bezeichnet.
EUROSYSTEMS macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht
möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und
Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software,
die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzungsanleitung grundsätzlich
brauchbar ist.
2. Lizenzeinräumung
Einzelplatz-/Hauptlizenz
EUROSYSTEMS räumt Ihnen das Recht ein, die beiliegende Kopie der
EUROSYSTEMS-Software auf einem einzelnen Terminal, das an einen einzelnen
Computer (d. h. mit nur einer Zentraleinheit/CPU) angeschlossen ist, zu benutzen. Sie
dürfen die Software nicht vernetzen oder sie in einer anderen Weise zu irgendeiner Zeit
auf mehr als einem Computer- oder Computerterminal benutzen.
Ausnahme: Der Lizenznehmer verfügt zusätzlich zur Einzelplatz-/Hauptlizenz über eine so
genannte Zweitplatz-Lizenz.
Zweitplatz-Lizenz
Eine Zweitplatz-Lizenz gilt ebenfalls nur in Verbindung mit einer Einzelplatz-/Hauptlizenz
für die Professional Version. Sie ist in gleicher Weise kopiergeschützt wie die
Einzelplatz-/Hauptlizenz (mit Donglekopierschutz). Der Funktionsumfang einer
Zweitplatz-Lizenz ist identisch mit dem einer Hauptlizenz. Zu jeder
Einzelplatz-/Hauptlizenz können maximal 2 zusätzliche Zweitplatz-Lizenzen erworben
werden. Werden in Mehrplatzumgebungen mehr als 3 Lizenzen benötigt, ist zunächst der
Erwerb einer weiteren Einzelplatz-/Hauptlizenz erforderlich. Diese nachfolgende
Einzelplatz-/Hauptlizenz kann dann wiederum um zusätzlich 2 Zweitplatz-Lizenzen
erweitert werden. Darüber hinaus gehende Lizenzen sind individuell und schriftlich mit
dem Hersteller zu vereinbaren.
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