* das schriftliche Material zu übersetzen oder abzuändern oder davon a/jointfilesconvert/363471/bgeleitetes
Material zu erstellen.
5. Inhaberschaft an Rechten
Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem körperlichen
Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der
Software selbst ist damit nicht verbunden. EUROSYSTEMS behält sich insbesondere alle
Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der
Software vor.
6. Dauer des Vertrages
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der
Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung des Vertrages
verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechts ist er verpflichtet, die Originaldatenträger
sowie alle Kopien der Software, a/jointfilesconvert/363471/bgeänderte Exemplare, einschließlich des schriftlichen
Materials zu vernichten; Hardwareteile und Dongle sind an den Hersteller
zurückzusenden.
7. Schadenersatz bei Vertragsverletzung
EUROSYSTEMS macht darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden aufgrund von
Urheberrechtsverletzungen haften, die EUROSYSTEMS aus einer Verletzung dieser
Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen.
8. Änderungen und Aktualisierungen
EUROSYSTEMS ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen
zu erstellen. EUROSYSTEMS ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen des Programms
solchen Lizenznehmern zur Verfügung zu stellen, die die Registrierungskarte nicht
ordnungsgemäß ausgefüllt an EUROSYSTEMS zurückgesandt oder die
Aktualisierungsgebühr nicht bezahlt haben.
9. Gewährleistung und Haftung von EUROSYSTEMS
* Ziff1: EUROSYSTEMS gewährleistet gegenüber dem ursprünglichen Lizenznehmer,
dass zum Zeitpunkt der Übergabe der Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet
ist, und die mit der Software zusammen ausgelieferte Hardware unter normalen
Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung in Materialausführung fehlerfrei ist.
* Ziff2: Sollte der Datenträger oder die damit ausgelieferte Hardware fehlerhaft sein, so
kann der Erwerber Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von 6 Monaten ab
Lieferung verlangen. Er muss dazu die eventuell mit ihr ausgelieferte Hardware,
einschließlich der Sicherungskopie und des schriftlichen Materials und einer Kopie der
Rechnung/Quittung an EUROSYSTEMS oder an den Händler, von dem das Produkt
bezogen wurde, zurückgeben.
* Ziff3: Wird ein Fehler im Sinne von 9 Ziff2. nicht innerhalb angemessener Frist durch
eine Ersatzlieferung behoben, so kann der Erwerber nach seiner Wahl Herabsetzung des
Erwerbspreises oder Rückgängigmachen des Vertrages verlangen.
* Ziff4: Aus den vorstehend unter 1. genannten Gründen übernimmt EUROSYSTEMS
keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt
EUROSYSTEMS keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und
Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen
EUROSYSTEMS Lizenzvertrag
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